Die Regelungen des Cannabisgesetzes im Überblick
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Mit der Verabschiedung des Cannabisgesetzes (CanG) in Deutschland zum 01.04.2024 hat sich die Rechtslage für Privatpersonen erheblich verändert. Das Gesetz regelt den Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis und zielt darauf ab, den illegalen Markt zu bekämpfen und den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Besitz und Konsum
Privatpersonen ab 18 Jahren dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und bis zu 50 Gramm Zuhause besitzen. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Die festgelegte Abstandsregelung besagt, dass auf und in einer Schutzzone von 200 Metern zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportstätten und anderen jugendnahen Einrichtungen, der Konsum verboten ist. Um diese Regelung zu veranschaulichen, wurde von einem unabhängigen Team eine Software programmiert, die sogenannten Bubatzkarte.
2. Anbau
Jeder Erwachsene darf, bis zu drei weibliche blühende Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Anbau steht unter der Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis, vor unbefugtem Zugriff Dritter sowie Kinder und Jugendlicher. Der Handel mit selbst angebautem Cannabis bleibt verboten. Stecklinge fallen darunter allerdings nicht, sondern zählen unter die sogenannten Vermehrungsgüter. Diese sind zurzeit noch in einem gesetzlichen Graubereich und sind damit unreguliert.
3. Cannabis-Social-Clubs (CSC)
Das Gesetz ermöglicht die Gründung von nicht gewinnorientierten Cannabis-Clubs (Vereinen), in denen Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und konsumieren können. Auch Anbauvereinigungen genannt. Diese Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben und müssen strenge Auflagen hinsichtlich des Jugendschutzes, Datenschutzes, der Anbaumethoden sowie Abgaberegelungen erfüllen. Der Antrag auf Gründung und Lizenzvergabe, kann seit dem 01.07.24 bei den zuständigen Behörden der Länder geschehen.
4. Kauf und Verkauf
Der Kauf und Verkauf von Cannabis bleibt stark reguliert. Lizenzen für den legalen Verkauf werden nur unter strengen Auflagen vergeben, um die Qualität des Produkts und den Schutz der Konsumenten zu gewährleisten. Die dafür verantwortlichen Behörden, werden seit dem 01.07.2024 von Bund und Ländern aufgebaut. Apotheken und spezialisierte Fachgeschäfte sind die primären Verkaufsstellen. Die zurzeit allerdings nur an Cannabis Patienten verkaufen dürfen. Die einzige Möglichkeit für Privatpersonen und Gelegenheitskonsumenten bleibt somit, Mitglied in einem Cannabis Social Club (CSC) zu werden.
5. Strafen
Der illegale Anbau, Besitz und Verkauf von Cannabis wird weiterhin strafrechtlich verfolgt. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen drohen empfindliche Geldstrafen und in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Den genauen Bußgeldkatalog legt das jeweilige Bundesland selbst fest.
Fazit
Das neue Cannabisgesetz in Deutschland stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer regulierten und kontrollierten Abgabe dar. Zudem gibt es dadurch erstmals die Chance, weg von einer Verbotspolitik, hin zur Aufklärung und einem gesellschaftlich bewussteren Umgang mit Cannabis. Es schafft einen legalen Rahmen für den Eigenanbau und -konsum, während es gleichzeitig Maßnahmen zum Schutz der Jugend und zur Bekämpfung des illegalen Marktes umsetzt.
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Dieser Blog-Beitrag soll einen ersten Überblick, über die neuen Regelungen zum CanG für Privatpersonen geben. Allerdings stellt dieser Beitrag keine Rechtsbelehrung da. Der Beitrag dient lediglich der Hilfestellung, um auf die wichtigsten Änderungen hinzuweisen.
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Quellenangaben:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-verkehr-cannabis-1003426
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-regeln-deutschland-ueberblick-100.html